Die hessischen Schulen wurden am 23.06.2023 über einen Erlass aus dem Hessischen Kultusministerium darauf hingewiesen, dass die Schulen als datenverarbeitende Stelle auch über die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der LUSD (Lehrer- und Schülerdatenbank) informieren müssen. Hierzu wurde den Schulen eine Mustervorlage zugesandt, welche einfach an die konkreten Daten der Schule angepasst werden kann.
Beide Dokumente finden Sie hier zum Download: