Bertelsmann-Stiftung
Laut Gesetz sollen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der Einrichtungen in sogenannten Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nicht nur über Inhalte, Umfang und Entgelte für die verschiedenen Leistungsangebote beschließen, sondern auch zu Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote übereinkommen. Letzteres wird in der Praxis immer noch unzureichend umgesetzt. In einer Reihe von Workshops erörterten Praktiker*innen aus Jugendämtern, aus Einrichtungen der Erziehungshilfe sowie aus Verbänden, Ministerien und Landesjugendämtern Möglichkeiten der Verbesserung dieser Verfahren. Die Ergebnisse der Diskussion sind in diesem Werkstattbericht zusammengefasst. Der Autor unterbreitet zudem einen Vorschlag für ein praktisches, dialogisch ausgerichtetes Verfahren der Qualitätsentwicklung, mit dem die gesetzliche Verpflichtung fachlich produktiv gestaltet werden kann.